Die Bildungsprämie unterstützt aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Übernommen werden anfallende Teilnahmeentgelte zur Hälfte, höchstens jedoch 500,- € pro Bildungsprämie. Dabei können mehrere Weiterbildungen mit einer Bildungsprämie in Anspruch genommen werden.
Beschäftigte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 20.000,- € (40.000,- € bei gemeinsam Veranlagten) können eine Förderung erhalten. Zusätzlich muss eine Beschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden nachgewiesen werden. Die Bildungsprämie kann jährlich beantragt werden.
Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Das sind beispielsweise Sprachkurse, EDV-Schulungen, Lern- und Arbeitstechniken. Auch für Pflichtfortbildungen kann die Bildungsprämie eingesetzt werden. Ausgeschlossen von der Förderung sind rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen.
Hinweis: Hierbei handelt es sich um eine allgemeine Information zu möglichen Fördermitteln ohne Gewähr!