Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung berufliche Weiterbildung in kleinen und mittleren Unternehmen. Das Förderangebot wird ausgebaut und der Zugang zum Förderangebot flexibler. Gefördert werden berufliche Weiterbildungen mit einem Förderanteil von 50 %, maximal jedoch 500,- €. Aber: Ab dem 30. April 2018 gelten veränderte Zugangsbedingungen.
Rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen (z. B. Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen) sowie Weiterbildungen für Beschäftigte, die einen Anspruch auf eine andere staatliche Förderung (z. B. Meister-BAföG, Bildungsprämie) haben. Gleiches gilt für Weiterbildungen, deren Kosten aufgrund gesetzlicher Regelungen oder untergesetzlicher Normen vom Arbeitgeber zu tragen sind.
Ist sowohl eine Förderung durch die Bildungsprämie als auch durch den Bildungsscheck möglich, so ist die Bildungsprämie vorrangig zu nutzen.
Wichtig:
Eine Veranstaltungsbuchung/-anmeldung kann bereits vor der Bildungsscheckausgabe erfolgen. Allerdings darf die Weiterbildung frühestens eine Tag nach der Bildungsscheckausgabe beginnen.
Alle Bildungsscheck-Beratungsstellen in NRW sind über die Beratungsstellensuche des Portals "Weiterbildungsberatung in NRW" zu finden. Sowohl für die individuelle wie auch für die betriebliche Bildungsscheck-Beratung wird empfohlen, telefonisch einen Termin mit der Beratungsstelle zu vereinbaren.
Hier erhalten Sie weitere Informationen:
Weiterbildungsberatung in NRW, Telefon (02 11) 83 7-1 92 9, www.mais.nrw/bildungsscheck
Hinweis: Hierbei handelt es sich um eine allgemeine Information zu möglichen Fördermitteln ohne Gewähr!
Betrieblicher Zugang:
Unternehmen des Privatrechts mit Arbeitsstätte in NRW, die mindestens einen und weniger als 250 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (max. Arbeitnehmerbrutto 39.000,- im Jahr) haben. Es können bis zu zehn Bildungsschecks innerhalb von zwei Kalenderjahren beantragt werden.
Individueller Zugang:
Beschäftigte mit Wohnsitz oder Arbeitsstätte in NRW, deren zu versteuerndes Einkommen 30.000,- € (alleinstehend) bzw. 60.000,- € (verheiratet) nicht übersteigt, und deren privatrechtlicher Arbeitgeber (kein öffentlicher Dienst) weniger als 250 Personen beschäftigt. Zusätzlich muss der Antragsteller zwingend mindestens einer der folgenden Gruppen angehören:
- An und Ungelernte
- Beschäftigte ohne Berufsabschluss
- Ältere ab 50 Jahren
- beschäftigte Zugewanderte
- befristete Beschäftigte
- Teilzeitbeschäftigte
- Berufsrückkehrende
Der Bildungsscheck wird nur einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren gewährt.
Der Bildungsscheck soll Beschäftigte und Unternehmen dabei unterstützen, ihre Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit durch lebensbegleitendes Lernen zu verbessern. Der Bildungsscheck kann eingesetzt werden für Angebote der beruflichen Weiterbildung mit einem engen Bezug zur Berufsausübung. Das sind Angebote, die sich an Beschäftigte und Berufsrückkehrende richten und die Fachwissen und fachübergreifende Kompetenzen zur Anwendung dieses Wissens vermitteln.